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Balkon streichen – Schönheitsreparatur?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht Teil der Schönheitsreparaturen, den Balkon malermäßig zu behandeln.


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Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen