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Balkon streichen – Schönheitsreparatur?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es ist nicht Teil der Schönheitsreparaturen, den Balkon malermäßig zu behandeln.
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Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen