Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 393.781 Anfragen

Belegeinsicht über Kopieversand?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fast jede zweite Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft: ➠ jetzt prüfen lassen
Mieter preisfreien Wohnraums können nur in Ausnahmefällen eine Belegeinsicht über Kopieversand vom Vermieter verlangen.

Im vorliegenden Fall verlangte ein gebehinderter und auf den Rollstuhl angewiesener Mieter die Zusendung, weil er es als unzumutbar empfand, die Belege der Betriebskostenabrechnung beim Vermieter einzusehen.

Denn die Parteien verband ein tiefgehender Streit, u.a. über die Gewährleistung eines (weiteren) barrierefreien Zugangs zur Wohnung, die Verpflichtung und den Umfang der Schneeräumung, die Instandsetzung eines Rolltores, die Hinderung des Zugangs zum Autostellplatz des Mieters, wiederholtes unbefugtes Betreten der Mietsache durch den Vermieter, den Nachweis der Kautionsanlage weswegen es auch zu anderweitigen Rechtsstreitigkeiten - u.a. Strafanzeige wegen Körperverletzung - gekommen war.

Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters, da in diesem Fall die Grenze der Unzumutbarkeit überschritten war: Das Büro des Vermieters war nur mit für den Mieter erheblichen Mühen zu erreichen und zudem war aufgrund der bisherigen Geschehnisse nicht damit zu rechnen, dass etwaige Unklarheiten in einem persönlichen Gespräch zu klären seien. Daher habe der Mieter - ausnahmsweise - Anspruch zu Übersendung von Kopien - Zug um Zug gegen Erstattung von Kopierkosten von 0,25 Euro pro Seite.


LG Berlin, 11.06.2014 - Az: 65 S 233/13

ECLI:DE:LGBE:2014:0611.65S233.13.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.781 Beratungsanfragen

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen