Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.516 Anfragen

Mietvertrag legt fest, wer zahlt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Mietobjekt mit Wasser- und Stromzähler ausgestattet ist und der Vertrag festlegt, dass alle Nebenkosten vom Mieter getragen werden, so heißt das, dass die verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- und Abwasserkosten von diesem zu zahlen sind.

Vorliegend hatte der Mieter gegen die Formulierung „Alle Nebenkosten werden vom Mieter getragen“ Einspruch erhoben.

Maßgeblich in einem solchen Falle ist der wirkliche Wille der Vertragspartner.

Bei der Anmietung des Einfamilienhauses musste dem Kläger und künftigen Mieter klar gewesen sein, welche Nebenkosten mit der Nutzung anfallen. Da er den Mietvertrag trotzdem unterzeichnet hatte, hatte er auch für die Nebenkosten gerade stehen.


LG Saarbrücken, 19.12.1997 - Az: 13 BS 244/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg