Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.217 Anfragen

Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall im Kreisverkehr

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Fährt ein Verkehrsteilnehmer auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Auffahrende den Unfall dadurch verursacht hat, dass er unaufmerksam war, nicht mit angemessene Geschwindigkeit gefahren ist oder einen ausreichenden Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

Zwar reicht das „Kerngeschehen“ - der Auffahrunfall - als solches als Grundlage des Anscheinsbeweises dann nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses - etwa ein vor dem Auffahren angenommener Spurwechsel - bekannt sind, die als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen. Der Anscheinsbeweis ist aber nicht schon dadurch erschüttert, dass der Vorausfahrende entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO verkehrswidrig abbremst. Dies gilt auch, wenn das Abbremsen des Vorfahrenden mit einem Verzicht auf das Vorrecht einhergeht. Denn auf den Grund des Abbremsens kommt es grundsätzlich nicht an und der Anscheinsbeweis setzt ein verkehrsgerechtes Verhalten des Vorausfahrenden nicht voraus.


LG Saarbrücken, 08.10.2021 - Az: 13 S 85/21

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern