Will ein Fahrzeugführer im Kreisverkehr die Spur wechseln, so ist dieses rechtzeitig durch blinken anzuzeigen. Dies bedeutet, dass der Verkehr sich auf das abbiegen einstellen kann, wobei es maßgeblich auf die Zeit zwischen Anzeigebeginn und Abbiegen unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit ankommt. Zieht
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KG, 30.08.2007 - Az: 12 U 141/07
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