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Pflichten beim Rechtsabbiegen im Kreisverkehr

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wer im zweispurigen Kreisverkehr rechts abbiegen will, muss rechtzeitig die äußere Fahrspur benutzen. Ein Abbiegen direkt von der inneren Spur nach rechts stellt einen erheblichen Verstoß gegen § 9 StVO dar und kann eine vollständige Haftung begründen, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt.

Der von außen kommende Verkehr auf der äußeren Spur hat Vorrang. Wer von innen nach rechts abbiegt, muss besondere Sorgfalt walten lassen und darf andere Fahrzeuge auf der äußeren Spur nicht behindern oder gefährden. Das Hineinragen in deren Fahrbereich kann bereits ein erhebliches Verschulden darstellen.

Bleibt ein Fahrzeug innerhalb seiner Fahrspur und lässt sich kein unfallursächliches Fehlverhalten feststellen, tritt dessen Betriebsgefahr vollständig zurück. Ein sorgfaltswidrig eingeleitetes Abbiegen aus der inneren Spur kann in solchen Fällen die alleinige Haftung des Abbiegenden begründen.


OLG Hamm, 04.02.2020 - Az: I-9 U 90/19

ECLI:DE:OLGHAM:2020:0204.9U90.19.00

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