Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.356 Anfragen

Verstoß gegen striktes Rechtsfahrgebot bei enger Fahrbahn

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Weicht ein Fahrzeugführer bei einer Begegnung auf enger Fahrbahn bis auf den Grünstreifen aus, während der andere Verkehrsteilnehmer mittig auf der Fahrbahn verbleibt, trifft den mittig fahrenden Verkehrsteilnehmer die alleinige Haftung bei einer Kollision. Ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot führt in einem solchen Fall zu einer vollständigen Zurechnung der Verursachungsanteile, sodass für die Betriebsgefahr des ausweichenden Fahrzeugs kein Raum verbleibt.

Haftungsgrundlage bei der Kollision zweier Fahrzeuge

Bei der Kollision zweier im Betrieb befindlicher Fahrzeuge richtet sich die Haftung grundsätzlich nach §§ 7, 17, 18 StVG i. V. m. § 115 VVG. Im Rahmen der nach § 17 StVG vorzunehmenden Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile sind dabei ausschließlich unstreitige oder nachgewiesene Umstände zu berücksichtigen. Umstände, deren Ursächlichkeit für den Unfall nicht feststeht, bleiben bei der Abwägung außer Betracht.

Wie wirkt sich das Rechtsfahrgebot bei engen Fahrbahnen aus?

Nach § 2 II StVO ist von Fahrzeugen möglichst weit rechts zu fahren. Diese Pflicht gewinnt insbesondere auf schmalen Fahrbahnen besondere Bedeutung, wenn ein gefahrloses Begegnen entgegenkommender Fahrzeuge nur bei strikter Einhaltung des rechten Fahrbahnrandes möglich ist. Verlässt ein Fahrzeugführer seinen Fahrbahnteil und fährt stattdessen mittiger auf der Fahrbahn, liegt hierin unter Berücksichtigung der jeweiligen Fahrbahn- und Fahrzeugbreite ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot.

Im zu entscheidenden Fall hätte eine Kollision bei Einhaltung eines Abstands von 30 cm zum rechten Fahrbahnrand durch beide Fahrzeuge vermieden werden können, wenn beide Fahrzeuge jeweils am äußersten rechten Rand der geteerten Fahrbahn gefahren worden wären. Dass es dennoch zur Kollision kam, obwohl sich ein Fahrzeug bereits außerhalb der Fahrbahn auf dem Grünstreifen befand, belegt, dass das andere Fahrzeug seinen Fahrbahnteil verlassen hatte und mittiger auf der Fahrbahn fuhr.

Auswirkungen auf die Betriebsgefahr des ausweichenden Fahrzeugs

Ein Fahrzeugführer, der sein Fahrzeug bereits von der Fahrbahn weg auf einen angrenzenden Grünstreifen lenkt, um eine Kollision zu vermeiden, hat regelmäßig alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Unfallvermeidung ergriffen. Ist nicht ersichtlich, welche weitere Reaktion dem ausweichenden Fahrzeugführer noch möglich gewesen wäre, tritt die einfache Betriebsgefahr seines Fahrzeugs hinter dem festgestellten Verstoß des anderen Fahrzeugführers gegen das Rechtsfahrgebot vollständig zurück.


AG Singen, 26.07.2017 - Az: 8 C 84/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant