Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.678 Anfragen

Parkplatzunfall nach Ausparkvorgang: Auffahrender trägt Hauptschuld

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Auf öffentlichen Parkplätzen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nur eingeschränkt und in modifizierter Form. An die Stelle der regulären Verkehrsregeln tritt ein gesteigertes Rücksichtnahmegebot, das alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen trifft. Dieses besondere Rücksichtnahmegebot resultiert aus den besonderen Gegebenheiten auf Parkplätzen, wo Fahrzeuge in verschiedene Richtungen rangieren, Fußgänger sich bewegen und Sichtverhältnisse häufig eingeschränkt sind.

Bei Zusammenstößen auf öffentlichen Parkplätzen ist regelmäßig davon auszugehen, dass beide Unfallbeteiligte ihrer gesteigerten Rücksichtnahmepflicht nicht hinreichend nachgekommen sind. Dies führt in der Regel zu einer hälftigen Schadensteilung. Die Haftungsverteilung richtet sich dabei nach § 17 Abs. 2 StVG und berücksichtigt die jeweilige Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sowie gefahrerhöhende Umstände, die dem jeweiligen Halter zuzurechnen sind.

Eine abweichende Haftungsverteilung ist geboten, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine gleichmäßige Verantwortlichkeit nicht rechtfertigen. Vorliegend war entscheidend, dass der betroffene Fahrzeugführer sein Ausparkmanöver bereits vollständig abgeschlossen hatte. Er war vollständig aus der Parklücke herausgefahren und hatte die Automatikschaltung bereits auf Vorwärtsfahrt („D") gestellt, als es zur Kollision kam. In dieser Phase befand sich das Fahrzeug nicht mehr im eigentlichen Ausparkvorgang, sondern im Begriff, die Fahrt fortzusetzen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

✓ Sofortiger Zugriff auf 48.090 Urteile
✓ Keine Zahlungsdaten erforderlich

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg