Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.494 Anfragen

Parkplatzunfall nach Ausparkvorgang: Auffahrender trägt Hauptschuld

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Auf öffentlichen Parkplätzen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nur eingeschränkt und in modifizierter Form. An die Stelle der regulären Verkehrsregeln tritt ein gesteigertes Rücksichtnahmegebot, das alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen trifft. Dieses besondere Rücksichtnahmegebot resultiert aus den besonderen Gegebenheiten auf Parkplätzen, wo Fahrzeuge in verschiedene Richtungen rangieren, Fußgänger sich bewegen und Sichtverhältnisse häufig eingeschränkt sind.

Bei Zusammenstößen auf öffentlichen Parkplätzen ist regelmäßig davon auszugehen, dass beide Unfallbeteiligte ihrer gesteigerten Rücksichtnahmepflicht nicht hinreichend nachgekommen sind. Dies führt in der Regel zu einer hälftigen Schadensteilung. Die Haftungsverteilung richtet sich dabei nach § 17 Abs. 2 StVG und berücksichtigt die jeweilige Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sowie gefahrerhöhende Umstände, die dem jeweiligen Halter zuzurechnen sind.

Eine abweichende Haftungsverteilung ist geboten, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine gleichmäßige Verantwortlichkeit nicht rechtfertigen. Vorliegend war entscheidend, dass der betroffene Fahrzeugführer sein Ausparkmanöver bereits vollständig abgeschlossen hatte. Er war vollständig aus der Parklücke herausgefahren und hatte die Automatikschaltung bereits auf Vorwärtsfahrt („D") gestellt, als es zur Kollision kam. In dieser Phase befand sich das Fahrzeug nicht mehr im eigentlichen Ausparkvorgang, sondern im Begriff, die Fahrt fortzusetzen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Heidelberg, 12.02.2014 - Az: 30 C 383/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe