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Auch beim Hausmeister gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soweit der Vertrag mit dem Dienstleister dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht, können die Kosten für Hausmeisterdienste und technische Leistungen eines Gebäudedienstleisters vom Vermieter in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden.


AG Köln, 02.09.1998 - Az: 213 C 582/96


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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