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Ausgleich einer Ertragseinbuße wegen Baulärm vom Nachbargrundstück

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Maßgeblich für den Ausgleich einer Ertragseinbuße eines Vermieters aufgrund von Baulärm vom Nachbargrundstück ist die tatsächliche eingetretene Ertragseinbuße.

Sofern eine vom Mieter vorgenommene Mietminderung nicht offensichtlich überhöht war, ist es unerheblich, ob die Minderung in ihrer Höhe Bestand gehabt hätte oder nicht, da der Vermieter in diesem Fall nicht gehalten war, sich gegen die Minderung zu wehren.


LG Potsdam, 19.04.2007 - Az: 3 S 108/06

ECLI:DE:LGPOTSD:2007:0419.3S108.06.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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