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Ausgleich einer Ertragseinbuße wegen Baulärm vom Nachbargrundstück

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Maßgeblich für den Ausgleich einer Ertragseinbuße eines Vermieters aufgrund von Baulärm vom Nachbargrundstück ist die tatsächliche eingetretene Ertragseinbuße.

Sofern eine vom Mieter vorgenommene Mietminderung nicht offensichtlich überhöht war, ist es unerheblich, ob die Minderung in ihrer Höhe Bestand gehabt hätte oder nicht, da der Vermieter in diesem Fall nicht gehalten war, sich gegen die Minderung zu wehren.


LG Potsdam, 19.04.2007 - Az: 3 S 108/06

ECLI:DE:LGPOTSD:2007:0419.3S108.06.0A

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