Vorzeitige Kündigung eines Zeitmietvertrags wegen Geldmangel?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die beklagten Mieter hatten im zu entscheidenden Fall einen Mietvertrag über zehn Jahre abgeschlossen.
Nach einigen Jahren verringerte sich das Familieneinkommen durch Krankheit und Auszug eines Kindes erheblich. Aufgrund der hohen Miete, kündigten die Mieter daher die Wohnung.
Die Vermieterin bestand auf Erfüllung des Vertrages.
Dennoch zogen die Mieter in eine billigere Wohnung um und stellten die Zahlungen des Mietzinses für die alte Wohnung ein.
Das Gericht entschied, die Kündigung sei unwirksam, da die Mieter nicht einerseits die Vorteile eines Zeitmietvertrages in Anspruch nehmen und im Ernstfall die Laufzeit nicht beachten können.
Eine finanzielle Verschlechterung berechtigt nicht zur vorzeitigen Auflösung - der Vermieter muß sich auch nicht auf vom Mieter gestellte Nachmieter einlassen.
LG Coburg, 19.09.2001 - Az: 33 S 94/01
Quelle: PM des LG Coburg
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...