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Sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Dieselfahrzeug mit der Aufheizstrategie „Strategie A“

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Diesel-Fahrzeug? Möglicherweise können Sie ➠ Schadensersatzansprüche geltend machen!
Der Hersteller eines Dieselmotors, der einen Motor in den Verkehr bringt. der mit einer „Strategie A“ genannten Programmierung der Motorsteuerungssoftware versehen ist, handelt sittenwidrig. Bei der „Strategie A“ handelt es sich um eine Aufheizstrategie, bei der die Überschreitung des NOx-Grenzwertes von 80 mg/km vermieden wird, wobei die Parameter so eng bedingt sind, dass die Aufheizstrategie faktisch nur unter den Bedingungen des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) wirkt und das Fahrzeug die Abgaswerte im normalen Straßenbetrieb nicht einhält.


LG Coburg, 11.07.2022 - Az: 52 O 835/21

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