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Sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines Dieselfahrzeug mit der Aufheizstrategie „Strategie A“

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Hersteller eines Dieselmotors, der einen Motor in den Verkehr bringt. der mit einer „Strategie A“ genannten Programmierung der Motorsteuerungssoftware versehen ist, handelt sittenwidrig. Bei der „Strategie A“ handelt es sich um eine Aufheizstrategie, bei der die Überschreitung des NOx-Grenzwertes von 80 mg/km vermieden wird, wobei die Parameter so eng bedingt sind, dass die Aufheizstrategie faktisch nur unter den Bedingungen des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) wirkt und das Fahrzeug die Abgaswerte im normalen Straßenbetrieb nicht einhält.


LG Coburg, 11.07.2022 - Az: 52 O 835/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Andreas Thiel, Waldbronn