Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.618 Anfragen

Nachmieter und Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist der Nachmieter nicht bereit den laufenden Mietvertrag zu übernehmen, so ist der Vermieter berechtigt, diesen abzulehnen.

Der Vermieter einer Gerwerbefläche konnte somit im vorliegenden Fall einen Nachmieter ablehnen, der die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken nutzen wollte.

Dieses gilt auch dann, wenn der Vermieter hiervon in Kenntniss gesetzt wurde und nicht sogleich widersprochen hat. Die spätere Verweigerung verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn dem Vermieter beispielsweise klar wird, dass eine solche Nutzung steuerliche Nachteile bringt.

Dieses gilt darüberhinaus auch dann, wenn zunächst ein Einverständniss erklärt wurde. Finanzielle Nachteile durch einen Ersatzmietvertrag sind dem Vermieter nicht zuzumuten.


OLG Frankfurt - Az: 1 U 251/98


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant