Hat der Mieter Anspruch darauf, einen
Nachmieter zu stellen? Darf der Vermieter einen Nachmieter ablehnen?
Die weit verbreitete Ansicht, ein Mieter muss lediglich drei Nachmieter stellen und ist danach aus dem
Mietvertrag „raus“, ist unzutreffend.
Der Vermieter darf durchaus erwarten, dass der Mieter den geschlossenen Mietvertrag erfüllt und die vereinbarte Kündigungsfrist auch eingehalten wird. Einen Nachmieter muss der Vermieter daher in der Regel gerade nicht akzeptieren. Nur dann, wenn vertraglich eine Nachmieterklausel aufgenommen wurde, gilt ein anderes.
Ein gesetzlicher Anspruch des Mieters besteht nach Treu und Glauben nur dann, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses nachweisen kann. Ansonsten hilft nur ein
Aufhebungsvertrag oder eine andere einvernehmliche Einigung mit dem Vermieter.
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