Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.023 Anfragen

Unwirksamkeit formularmäßiger Klauseln zur Haustierhaltung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine formularmäßige Klausel in einem Mietvertrag ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn sie die Haltung sämtlicher Haustiere pauschal von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht und dabei keine Ausnahmen für Tiere vorsieht, deren Haltung regelmäßig zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache im Sinne von § 535 Abs. 1 BGB gehört. Dies gilt insbesondere für Haustiere, von denen üblicherweise weder Beeinträchtigungen der Mietsache noch Störungen Dritter ausgehen (BGH, 14.11.2007 - Az: VIII ZR 340/06).

Zulässig ist es, die Haltung von Tieren von berechtigten und überprüfbaren Vermieterinteressen abhängig zu machen, wie etwa dem Schutz des Hausfriedens, der Vermeidung von Störungen des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses oder der Abwehr konkreter Beeinträchtigungen für Mieter und Grundstück. Eine solche Einschränkung knüpft die Zustimmung zur Tierhaltung an sachliche Kriterien, die im Einklang mit dem vertragsgemäßen Gebrauch stehen.

Unzulässig ist es hingegen, die Entscheidung des Vermieters darüber hinaus in ein ungebundenes „freies Ermessen“ zu stellen. Eine solche Regelung eröffnet ein schrankenloses Verweigerungsrecht ohne nachprüfbare Voraussetzungen und führt zu einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters. Eine geltungserhaltende Reduktion durch Streichung einzelner Klauselteile ist nach den Grundsätzen der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.


BGH, 25.09.2012 - Az: VIII ZR 329/11

Nachfolgend: BGH, 22.01.2013 - Az: VIII ZR 329/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten. Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.
Verifizierter Mandant