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Rückforderung formfehlerhaft erhöhter Miete

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar ist ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG unwirksam, wenn es in mehrfacher Hinsicht widersprüchliche Zahlen enthält und die Kumulation von rechnerischen Ungenauigkeiten und unzutreffenden tatsächlichen Angaben es dem Mieter unmöglich machen, den Erklärungsinhalt des Erhöhungsverlangens zu ermitteln.

Ein Mieter, der einer einseitige Mieterhöhungserklärung des Vermieters jahrelang nachgekommen ist, kann sich jedoch nicht mehr auf einen bloßen Formfehler der Erhöhungserklärung berufen.


LG Berlin, 11.02.2000 - Az: 65 S 210/99


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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