Schlusserben und der Kautionsrückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Sofern eine Mietwohnung zwei (oder mehr) Mietern gemietet wurde und einer der Mieter stirbt, so tritt der überlebende Mieter alleine in die Mietvertrag.
Die Rechtsstellung des Mitmieters wird durch den Tod des Mieters nicht beeinträchtigt; er tritt im Wege der Sonderrechtsnachfolge in den Vertrag ein.
Der überlebende Mieter erhält in diesem Fall auch den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, da dieser das Mietverhältnis fortgesetzt hat.
Das Erbrecht wird verdrängt, und zwar auch dann, wenn der Mitmieter gleichzeitig Erbe ist. Der Rechtsübergang findet in Bezug auf den Wohnraummietvertrag zwischen dem Vermieter und dem verstorbenen Mieter und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten statt. Inhaber der Mieterrechte und -pflichten wird ausschließlich der überlebende Mitmieter. Der zuvor grundsätzlich beiden Mietern zustehende Kautionsrückzahlungsanspruch ist danach unabhängig der geltenden erbrechtlichen Regelungen allein dem überlebenden Mieter zugefallen.
Sofern nun auch dieser Mieter verstirbt, so erhalten dessen Erben den Rückzahlungsanspruch und können diesen auch geltend machen. Die Erben sind nämlich die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters.
AG Düsseldorf, 18.08.2011 - Az: 50 C 3305/11
ECLI:DE:AGD:2011:0818.50C3305.11.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...