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Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall und die Geständnisfiktion

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein Verkehrsunfall mit Nichtwissen bestritten, ohne auf die betrieblichen Abläufe und Fahrzeuge am Unfalltag konkret einzugehen, liegt eine unzureichende Erwiderung vor. Dies gilt insbesondere, wenn auch nach richterlichem Hinweis weiterhin pauschal mit fehlender persönlicher Wahrnehmung argumentiert wird. Ein solcher Vortrag erfüllt nicht die Anforderungen an die Substantiierung. In diesem Fall ist vom Unfallhergang entsprechend den Ausführungen des Geschädigten auszugehen, da eine Geständnisfiktion eintritt.


AG Düsseldorf, 01.04.2016 - Az: 44 C 196/15

ECLI:DE:AGD:2016:0401.44C196.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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