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Widerrufsrecht für Mieterhöhung?

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Verbraucherschutzvorschriften über einen Widerruf sind auch bei bestehenden Mietverträgen anwendbar. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt dieses auch im Wohnraummietrecht und zwar auch, soweit es um Erklärungen gehe, mittels derer ein bereits bestehender Mietvertrag geändert werden soll.

Die Schutzvorschriften im Mietrecht sind nicht vorrangig und stehen dem Ansatz, den Mieter zusätzlich nach den allgemeinen Vorschriften zu schützen, nicht entgegen.

Der Mieter ist vorliegend unstreitig Verbraucher, während die Vermieterin gewerblich Wohnungen vermietet und damit Unternehmerin ist.

Auch ist zwischen den Parteien ein Vertrag geschlossen worden, der den ursprünglichen Mietvertrag abgeändert und wonach sich der Mieter zunächst verpflichtet hatte, eine höhere Miete zu zahlen.

Da der Mieter nicht über sein Recht zum Widerruf informiert worden war, betrug die Widerrufsfrist für ihn ein Jahr und 14 Tage. Die Widerrufsfrist hatte der Mieter vorliegend gewahrt. Zudem hatte die Vermieterin auch ein so genanntes Fernkommunikationsmittel verwendet, indem sie - wie üblich - sich mit einem Brief an den Mieter gewandt habe.

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LG Berlin, 21.04.2017 - Az: 63 S 248/16

Nachfolgend: BGH, 17.10.2018 - Az: VIII ZR 94/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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