Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.058 Anfragen

Mieterhöhung bei Inklusivmiete

Mietrecht Lesezeit: ca. 6 Minuten

Vereinbaren die Mietparteien vorbehaltlos einen Bruttobetrag als Mietzins (Inklusivmiete), ist mangels abweichender Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die nicht genannten Nebenkosten pauschal mit der Miete abgegolten sein sollen.

Bei derartigen Regelungen ist eine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten daher im Zweifel ausgeschlossen.

§ 4 Absatz 2 MHG, wonach der Vermieter berechtigt ist, Erhöhungen der Betriebskosten durch eine schriftliche Erklärung anteilig auf die Mieter umzulegen, gilt nur, wenn keine Inklusivmiete vereinbart ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der Senat geht davon aus, daß der Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zukommt. Allerdings ist durch die in dem Vorlagebeschluß zitierten Rechtsentscheide bereits entschieden, daß bei Vereinbarung einer Inklusivmiete die nachträgliche Erhöhung von Betriebskosten nach § 4 Abs. 2 MHG in der Regel ausgeschlossen ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Hamm, 20.08.1997 - Az: 30 RE-Miet 2/97

Quelle: ZMR 1997, 594


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz