Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenFolgende Punkte sollten zwischen Mieter und Vermieter vor Vertragsschluss geklärt werden um spätere Streitigpunkte auszuschließen oder zumindest zu minimieren:
Mieträume
Sind alle Räume - auch Keller, Speicher, Garage, etc. - aufgeführt? Falls eine bestimmte Wohnungsgröße angegeben wird (auch als „ca.“), sollte die Angabe überprüft werden.
Vertragspartner
Sind alle Vertragspartner im Vertrag aufgeführt? Dies ist vor allem für nicht verheiratete Paare und Wohngemeinschaften wichtig.
Miethöhe
Handelt es sich um eine Kaltmiete oder Warmmiete? Bei einer Kaltmiete sind auch die
Nebenkosten zu berücksichtigen. Sind bereits künftige
Mietsteigerungen vereinbart?
Maximal zulässig sind drei Monatskaltmieten
Bei einem Zeitmietvertrag kann weder der Vermieter noch der Mieter vor Ablauf kündigen. Idealerweise sollte daher eine Nachmieterklausel vereinbart werden, nach der der Mieter das Mietverhältnis vorzeitig beenden kann, wenn er ein oder zwei geeignete Nachmieter stellt, die bereit und in der Lage sind, in das bestehende Mietverhältnis einzutreten. Zeitmietverträge sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, die im Vertrag beshrieben werden müssen (
§ 575 BGB).
Es sind nur die Nebenkosten (Betriebskosten) zu zahlen, wenn diese im Vertrag stehen. Beachten Sie den Verteilungsschlüssel der Nebenkosten (Wohnfläche oder Personenzahl). Je kleiner die Familie, desto günstiger ist die Verteilung nach Personenzahl für den Mieter.
Alle Mängel aber auch Änderungswünsche (z.B. Anbringung zusätzlicher Steckdosen etc.) sollten in einem
Übergabeprotokoll festgehalten werden. Hier kann gleich ein Zeitraum für die Behebung sowie ggf. eine Kostenverteilung vereinbart werden.
Bei Wohnungen in Zweifamilienhäusern, in denen auch der Vermieter wohnt, ist der gesetzliche
Kündigungsschutz eingeschränkt.
Es ist zulässig, vertraglich „Eigenbedarf“ als Kündigungsgrund auszuschließen.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Vermieter dürfen nicht unterschritten werden. Für eine Kündigung des Mieters ist es jedoch zulässig, kürzere Fristen zu vereinbaren.