Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.899 Anfragen

Besichtigungstermin - Hinzuziehung von Zeugen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Grundsätzlich sind beide Vertragsparteien berechtigt, zu einem Besichtigungstermin weitere Personen als Zeugen hinzuzuziehen. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden bzw. um von vornherein Beweissicherung zu betreiben, empfiehlt sich dies in vielen Fällen sogar.

Der Mieter ist allerdings nicht verpflichtet, einem den Vermieter zur Besichtigung begleitenden Rechtsanwalt Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Dessen Sachkunde ist in aller Regel für eine Wohnungsbesichtigung nicht erforderlich. Zulässig ist es jedoch, wenn der Vermieter sich von einer Person begleiten lässt, auf deren Sachkunde er für den konkreten Besichtigungstermin angewiesen ist (z.B. Handwerker, Architekt, etc.). Ein gleiches gilt i.d.R. auch für den Ehepartner (vgl. LG Frankfurt/Main, 24.05.2002 - 2/17 S 194/01, 2-17 S 194/01).

Nicht zu gestatten ist dem Vermieter aber die Besichtigung mit einer darüber hinausgehenden -nach oben offene - Entourage.

Mieter und Vermieter können von der jeweils anderen Vertragspartei verlangen, dass die mitgebrachten Zeugen namentlich benannt werden.

Kommt der Vermieter nicht selbst mit, so muss er dem Mieter die Besucher vorher namentlich ankündigen oder diesen jeweils eine unterschriebene Vollmacht im Original mitgeben.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 01.10.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.899 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...

Verifizierter Mandant