Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.159 Anfragen

Keine Wohnungsfotos ohne Erlaubnis des Mieters - Kündigung unwirksam!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Ohne Erlaubnis des Mieters ist der Vermieter nicht dazu berechtigt, Aufnahmen in der Mietwohnung zu machen. Dies stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre des Mieters dar.

Ein Mieter handelt daher in berechtigter Notwehr, wenn er bei einer Wohnungsbesichtigung durch Wegschlagen der Kamera Fotoaufnahmen verhindert, die eine unordentliche Mietwohnung dokumentieren sollen. Dieses Verhalten berechtigt den Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

Unordnung in einer Mietwohnung stellt zudem keinen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags dar. Die Wohnung kann der Mieter so möblieren, nutzen und gestalten, wie es ihm gefällt solange die Nutzung den Wert und die Substanz der Wohnung nicht gefährdet. Von einer solchen Gefährdung kann bei bloßer Unordnung keine Rede sein.

Ein Vermieter, der mit dem Zustand der Wohnung nicht zufrieden ist, muss dem Mieter zunächst Gelegenheit geben, Abhilfe zu schaffen. Er ist nicht berechtigt, ohne vorherige Abmahnung das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.


AG Frankfurt/Main, 16.01.1998 - Az: 33 C 2515/97 - 67

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.159 Beratungsanfragen

Antwort war sehr schnell und kompetent.

Verifizierter Mandant

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...

Verifizierter Mandant