Hausbesichtigung und die Schutz- und Verkehrssicherungspflichten
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Gegenüber einem Interessenten obliegen dem Verkäufer eines Hausgrundstücks vorvertragliche Schutz- und Verkehrssicherungspflichten gem. § 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB, welche inhaltlich mit einer Verkehrssicherungspflicht gem. § 823 Abs. 1 BGB korrespondieren.
Ein Verkäufer muss nicht damit rechnen, dass ein Interessent unaufgefordert einen erkennbar provisorischen und nicht Wohnzwecken dienenden Bereich betritt, weshalb er für dort befindliche etwaige Gefahrenquellen nicht verkehrssicherungspflichtig ist.
Kommt es in Fällen, in denen keine Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders entfernt liegenden Umständen zu befürchten ist, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte diesen selbst tragen. Er hat ein „Unglück“ erlitten und kann dem Schädiger kein „Unrecht“ vorhalten.
OLG Düsseldorf, 11.09.2019 - Az: I-24 U 245/18
ECLI:DE:OLGD:2019:0911.24U245.18.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis.
Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.