Sofern der Verkauf einer vermieteten Wohnung beabsichtigt wird, so ist der Vermieter oder ein von ihm beauftragter Dritter berechtigt, die Wohnung mit Kaufinteressenten zu besichtigen.
Nur wenn erhebliche Bedenken gegen den Bevollmächtigten vorliegen, kann ggf. der Zutritt verweigert werden. Solche Bedenken müssen aber genau dargelegt werden.
Nur wenn erhebliche Bedenken gegen den Bevollmächtigten vorliegen, kann ggf. der Zutritt verweigert werden. Solche Bedenken müssen aber genau dargelegt werden.
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LG Frankfurt/Main, 24.05.2002 - Az: 2/17 S 194/01, 2-17 S 194/01
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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