Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.864 Anfragen

Keine Mängelrüge bei unterlassener Wohnungsbesichtigung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Mieter die Wohnung vor Unterzeichnung des Mietvertrags nicht besichtigt, obwohl dies möglich war, kann ihm im Hinblick auf später geltend gemachte Mängel grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § 536b BGB zu attestieren sein.

Grobe Fahrlässigkeit liegt nämlich vor, wenn dasjenige unbeachtet gelassen wird, was jedem hätte einleuchten müssen oder bei einer Besichtigung ohne Weiteres auffällt.

Wären im Rahmen einer Besichtigung die später gerügten Mängel auch aufgefallen, weil diese leicht ersichtlich waren, so kann der Mieter wegen dieser also keine Ansprüche geltend machen.


LG Lübeck, 07.07.2022 - Az: 14 S 23/21

ECLI:DE:LGLUEBE:2022:0707.14S23.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant