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Warmmiete / Kaltmiete - Was ist das eigentlich?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bei der Miete wird zwischen der Warmmiete und der Kaltmiete unterschieden. Doch was steckt eigentlich genau dahinter?

Was ist eine Kaltmiete?

Die Kaltmiete ist alleine für die Nutzung der Räumlichkeiten da - die weiteren Kosten werden mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet, soweit diese auf dem Mieter umgewälzt werden dürfen.

Nebenkosten oder Betriebskosten

Diese weiteren Kosten müssen nach § 1 Abs. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) Kosten sein, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes beziehungsweise Grundstückes laufend entstehen. "Laufend" bedeutet hierbei, dass die Kosten mit einer gewissen Regelmäßigkeit auftreten müssen.

§ 2 BetrKV enthält eine für den Vermieter von Wohnraum gem. § 556 Abs. 1 BGB eine abschließende Aufzählung der überwälzbaren Nebenkosten. Üblicherweise betrifft dies Kosten für Wasser, Heizung, Wassererwärmung, Müllentsorgung, Hausmeister und die Grundsteuer.

Welche Nebenkosten genau auf einen zukommen ist höchst unterschiedlich. Als Mieter sollte man sich daher genau darüber informieren, welche zusätzlichen Kosten(-arten) auf einen zukommen. Der Vermieter ist nämlich nicht verpflichtet den (potentiellen) Mieter darüber aufzuklären, welche Leistungen denn nun in den Nebenkosten enthalten sind.

Was ist eine Warmmiete?

Die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten wird als Warmmiete bezeichnet. Dennoch sind auch dies noch nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer Wohnung entstehen. Es handelt sich also nicht um eine "all-inclusive"-Miete - auch wenn einige Mieter dies manchmal denken. Die Warmmiete bezeichnet lediglich die gesamten Kosten, die der Mieter an den Vermieter zu zahlen hat.

Die Kosten für Strom, Telefon, Internet etc. muss der Mieter nämlich gesondert begleichen. Dies erfolgt in aller Regel direkt an den jeweiligen Anbieter und mit einem direkten Vertragsverhältnis. Ein anderes gilt nur für den Fall, dass diese Positionen ausdrücklich im Mietvertrag als mit dem Mietzins abgedeckt bezeichnet worden sind.

Übrigens: Es kann sogar vorkommen, dass Heizkosten weder im Mietzins noch in den Nebenkosten enthalten sind und die Warmmiete noch lange keine warme Wohnung bedeutet.
Stand: 21.02.2020 (aktualisiert am: 23.04.2026)
Feedback zu diesem Tipp
Die Kaltmiete ist das Entgelt für die reine Überlassung und Nutzung der Wohnräume. Zusätzliche laufende Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen, kommen hinzu.
Nein, die Warmmiete ist keine All-Inclusive-Miete. Sie umfasst lediglich die Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Nebenkosten. Individuelle Kosten wie Strom, Telefon oder Internet müssen in der Regel separat direkt an die Anbieter gezahlt werden.
Gemäß § 1 Abs. 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) sind dies Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes laufend entstehen. Eine abschließende Aufzählung der umlagefähigen Posten findet sich in § 2 BetrKV.
Nein, der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, den Mieter proaktiv darüber aufzuklären, welche speziellen Leistungen in den Nebenkosten enthalten sind. Es ist daher ratsam, sich als Mieter vor Abschluss des Mietvertrags genau zu informieren.
Alexandra KlimatosDr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter Voß

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