Betriebskostenarten: Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage oder Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus zentralen Heizungsanlage oder Abgasanlagen oder Kosten der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten
Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage gehören die Kosten der Wasserversorgung, soweit sie nicht bereits bei den Kosten der Wasserversorgung im obigen Sinne erfasst sind sowie die Kosten der Wassererwärmung. Hierbei kann das Wasser, mit dem die Warmwasserversorgungsanlage beschickt wird, entweder bei den Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage oder bei den Kosten der Wasserversorgung abgerechnet werden.
Zu den Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser gehören das Entgelt für die Lieferung von Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlage. Die Ausführungen zu den Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme gelten insofern entsprechend.
Zu den Kosten der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft.
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