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AnwaltOnline - Mietrecht September 2025

Mietrecht

AnwaltOnline - Mietrecht September 2025

ISSN: 1619-7143

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Interessante Urteile

Wenn nach wirksamer Kündigung die Miete für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache gezahlt wird …

Zahlt der Mieter nach wirksamer Kündigung des Mietvertrags für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache die vereinbarte Miete, kommt die Annahme eines Bargeschäfts in Betracht. …


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Haben Nachbarn Anspruch auf Entfernung eines Tarnnetzes?

Ein „Tarnnetz“ (Sichtschutzfolie bestehend aus einem Kunststoff-Netz mit Kunststoff-Blättern), dass allein dazu dient, die Einsicht dritter Personen auf das Grundstück zu verhindern bzw. zu erschweren, ist keine Einfriedung im Sinne des Nachbarrechts und muss nicht entfernt werden. …


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Vermieter hat bei Wasserschadensverdacht ein Zutrittsrecht

Ein Zutrittsrecht für den Vermieter ergibt sowohl aus der aus einem Wasserschadensverdacht folgenden Notwendigkeit, die Wasserinstallation im Mietobjekt zu überprüfen, als auch aus dem Umstand, dass Handwerker zum Zwecke …


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Kann ein Wohnungseigentümer die Übersendung von Kontoauszügen verlangen?

Der Anspruch eines Wohnungseigentümer aus § 18 Abs. 4 WEG geht nicht dahin, dass ihm die Verwaltungsunterlagen oder Auszüge daraus übersandt werden.

Insoweit ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 18 Abs. 4 WEG, dass der gesetzliche Anspruch sich auf Einsichtnahme …


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Weitere Urteile zum Mietrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Das Thema des Monats

Erhöhung der Miete für eine Sozialwohnung: Welche Regeln Mieter und Vermieter kennen sollten

Sozialwohnungen unterliegen in Deutschland besonderen Regelungen. Anders als bei frei finanzierten Wohnungen sind Mieterhöhungen hier nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Mietpreisbindung im Sozialwohnungsrecht

Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und unterliegen deshalb einer sogenannten Mietpreisbindung. Diese Mietpreisbindung verpflichtet den Vermieter, die Miete nur im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen. Grundlage dafür ist in der Regel das Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) in Verbindung mit den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen und Förderungsverträgen.

Die Bindung besteht so lange, wie die Wohnung öffentlich gefördert ist - in der Regel handelt es sich um einen Zeitraum zwischen 15 und 30 Jahren. Während dieses Zeitraums darf der Vermieter die Miete nur in dem Maße erhöhen, wie es die Förderbestimmungen und gesetzliche Vorschriften erlauben.

Berechnung der Kostenmiete

Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Erhöhung auf die Kostenmiete sämtliche Kostenpositionen korrekt und nachvollziehbar darzulegen. Dazu gehören insbesondere:
  • Kapitalkosten einschließlich der Verzinsung des gebundenen Kapitals
  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten gemäß § 28 II. BV
  • Betriebskosten (sofern nicht über die Nebenkosten abgerechnet)
  • Abschreibungen gemäß den Förderbedingungen
Die Einhaltung der vorgegebenen Rechenmethodik ist zwingend. Fehlerhafte oder überhöhte Ansatzpunkte führen zur Unwirksamkeit der gesamten Mieterhöhung.

Mieterhöhung zur Anpassung an die Kostenmiete

Eine Erhöhung auf die Kostenmiete ist möglich, wenn sich die zugrunde liegenden Kostenfaktoren erhöht haben, etwa durch gestiegene Betriebskosten oder höhere Instandhaltungsaufwendungen. Grundlage ist § 28 II. BV sowie § 8 WoBindG. Andere Mieterhöhungsmöglichkeiten während des Förderzeitraums bestehen nur in Ausnahmefällen.

Bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen kann die Miete erhöht werden

Der Vermieter kann bei öffentlich gefördertem, preisgebundenem Wohnraum die Kostenmiete einseitig um den in der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) geregelten Betrag erhöhen, wenn die beabsichtigte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter wegen Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel im Mietvertrag gescheitert ist (BGH, 24.03.2010 - Az: VIII ZR 177/09).

Nach § 28 Abs. 4 II. BV darf der Vermieter einen Zuschlag zur Kostenmiete in Ansatz bringen, wenn er die Kosten der Schönheitsreparaturen zu tragen hat. …


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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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