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Wasserschäden - und nun?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Wasserschaden ist einer der häufigsten Wohnungsmängel überhaupt. Ein kleines Leck im Leitungssystem kann über längere Zeit unentdeckt die Wand durchfeuchten und macht sich erst dann bemerkbar, wenn es bereits zu spät ist. Erkennt der Mieter entsprechende Feuchtigkeitsschäden, so ist der Vermieter sofort und nachweisbar zu informieren. Ein gleiches gilt natürlich auch bei einem Rohrbruch.

Da hier auch die Ursache eindeutig zu erkennen ist, muß der Mieter zur Schadensminderung den Wasserzulauf zur Wohnung stoppen. Die sofortige Information ist alleine schon deshalb wichtig, damit der Vermieter später keine Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Anzeige geltend machen kann.

Sollte es aufgrund eines solchen Schadens zu erheblicher Schimmelbildung kommen, so sollte der Mieter zur Sicherheit und zum Schutz vor einer Gesundheitsbeeinträchtigung am besten das zuständige Wohnungsaufsichtsamt einschalten.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
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