Auch Mecklenburg-Vorpommern führt nun die Mietpreisbremse ein. Betroffen sind Rostock und Greifswald. Hierzu wird eine entsprechende Verordnung erlassen, die ab dem 01.10.2018 greifen und für 5 Jahre gelten wird.
Neu abgeschlossene Mietverträge unterliegen somit einer Begrenzung hinsichtlich der Miethöhe – diese darf nicht mehr als 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 neu gebaut wurden und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals erneut vermietet werden.
Veröffentlicht: 30.08.2018
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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