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Mietpreisbremse nun auch in Mecklenburg-Vorpommern

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch Mecklenburg-Vorpommern führt nun die Mietpreisbremse ein. Betroffen sind Rostock und Greifswald. Hierzu wird eine entsprechende Verordnung erlassen, die ab dem 01.10.2018 greifen und für 5 Jahre gelten wird.

Neu abgeschlossene Mietverträge unterliegen somit einer Begrenzung hinsichtlich der Miethöhe – diese darf nicht mehr als 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 neu gebaut wurden und Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals erneut vermietet werden.

Veröffentlicht: 30.08.2018

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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