Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.266 Anfragen

Kündigung wegen hoher Betriebskosten

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Weichen die tatsächlich bererechneten Betriebskosten beträchtlich von den vereinbarten Vorauszahlungen ab, so steht dem Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Dies entschied das Landgericht Hamburg im Fall eines Gewerberaumieters, dessen Betriebskostenabrechnung einen Betrag auswies, der den Jahresbetrag der vereinbarten Vorauszahlungen um rund 150% überstieg.

Zwar seien Betriebskosten verbrauchsabhängig und könnten daher nicht exakt angegeben werden. Allerdings sei im entschiedenen Fall der zulässige Toleranzbereich für Abweichungen der Vorauszahlungen vom Abrechnungsbetrag klar überschritten worden.

Hätte der Vermieter tatsächlich keine hinreichende Schätzgrundlage besessen, von der ausgehend Vorauszahlungen hätten festgesetzt werden können, hätte er hierauf vor Vertragschluss deutlich hinweisen müssen.


LG Hamburg, 06.03.2003 - Az: 409 O 147/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG