Billiger als eine fehlerhafte Berechnung: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineWird nach Rechtskraft der
Scheidung ein Kind des neuen Ehegatten
adoptiert, so werden durch die resultierende Unterhaltspflicht die ehelichen Lebensverhältnisse nicht geprägt.
Dieser Umstand ist durch die vorangegangene Ehe nicht mitbestimmt, ein gleiches gilt für die spätere Aufnahme von Verbindlichkeiten.
Daher ist der Unterhalt für das adoptierte Kind nicht zur Bedarfsbestimmung vorab vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzusetzen.