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Auch nach der Scheidung Miete zahlen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Ehegatte es nach Scheidung und Auszug aus der gemeinsam gemieteten Wohnung versäumt, das Mietverhältnis seinerseits zu beenden, so haftet der Ehegatte auch nach einem längeren Zeitraum - vorliegend 13 Jahre - für Verbindlichkeiten, die entstanden sind, weil der andere Ehegatte seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist.

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LG Berlin, 11.12.2000 - Az: 62 S 457/00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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