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Ermittlung der Testierunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie durch eine post mortem Diagnose

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für die Klage auf Feststellung der Erbenstellung besteht auch während eines Erbscheinsverfahrens ein Feststellungsinteresse.

Bei der Diagnosestellung für eine psychische Erkrankung kann auf literarische Werke des Erblassers zurückgegriffen werden, wenn feststeht, dass die dort geäußerten Ansichten tatsächlich dessen Gedankenbild wiedergeben.

Eine Diagnosestellung für eine psychische Erkrankung ist ausnahmsweise post mortem möglich, wenn eine Vielzahl von schriftlichen Erzeugnissen und eine filmische Dokumentation vorliegen.

Dass der Inhalt des Testaments im gesunden Zustand möglicherweise derselbe gewesen wäre, ändert nichts an der Unwirksamkeit eines Testaments wegen Testierunfähigkeit.


OLG München, 09.06.2021 - Az: 7 U 4638/15


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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