Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.111 Anfragen
Umgangsrecht des sozialen Vaters
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Auch in Verfahren betreffend das Umgangsrecht eines sozialen Vaters nach § 1685 Abs. 2 BGB sind das Kind und der rechtliche Vater persönlich anzuhören. Von der Anhörung des Kindes kann auch dann nicht abgesehen, wenn der Verfahrensbeistand empfiehlt, im Interesse des Kindes auf diese zu verzichten, um dessen Loyalitätskonflikt nicht noch weiter zu verstärken und den Bindungsabbruch zu verfestigen.
Dauer und Frequenz des Umgangs haben sich bei Umgangsrechten nach § 1685 BGB im Regelfall nicht an die zum Elternumgang nach § 1684 BGB entwickelten Grundsätze zu orientieren.
Eine Umgangspflegschaft kann beim Umgangsrecht nach § 1685 BGB nur bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung angeordnet werden.
OLG Frankfurt, 18.01.2024 - Az: 6 UF 224/23
ECLI:DE:OLGHE:2024:0118.6UF224.23.00
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Merkur.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant
Nach Anfrage , sofortiges Kostenangebot. Nach der Zahlung bekommt man zeitnah eine gut verständliche und kompetente Beratung.
Ich habe diese ...