Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 396.656 Anfragen

Kindesanhörung bei Sorgerechtsentscheidung

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde ein Verfahrensbeistand fehlerhaft entgegen der zwingend gesetzlichen Regelung des § 158 Abs. 2 Nr. 1 FamFG nicht hinzugezogen, ist das betroffene Kind nicht ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt worden. Diesem gegenüber ist daher auch keine Entscheidung in der Sache getroffen worden, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung auch ohne Antrag aufgehoben und zurückverwiesen werden kann.

Eine Kindesanhörung ist nicht lediglich deshalb entbehrlich, weil der Aufenthalt des Kindes derzeit nicht bekannt ist. Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht gemäß § 26 FamFG wäre zur Ermittlung des Aufenthaltes eine Befragung derjenigen Personen angezeigt, in deren Obhut sich das Kind zuletzt befand. Das Gericht ist auch nicht gehindert, einen Termin für die Kindesanhörung zu bestimmen und die Ladung an diejenige Person, in deren Obhut sich das Kind zuletzt befand – ggf. unter Hinweis auf Zwangsmittel – zuzustellen.


OLG Bamberg, 18.09.2023 - Az: 7 UF 120/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Radio PSR

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.656 Beratungsanfragen

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...

Dr. Peter Leithoff , Mainz