Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.756 Anfragen

Erfolglose Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens des Rechts auf Einreise und Aufenthalt und auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die bloße Umstellung einer ursprünglich zulässig erhobenen Untätigkeitsklage in eine Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage ist zulässig, ohne dass es auf die Voraussetzungen des § 91 VwGO ankäme.

Anhaltspunkte für die missbräuchliche Berufung auf ein EU-Freizügigkeitsrecht durch Begründung einer Scheinehe können u.a. widersprüchliche Angaben des Paares über wichtige, das Paar betreffende Informationen oder das Fehlen einer gemeinsamen Sprache, die beide Partner verstehen, sein; bei der Prüfung des Verdachts müssen alle Umstände des betreffenden Falles berücksichtigt werden.

Weder § 2 Abs. 4 Satz 1 noch Satz 2 AufenthG setzt für die Feststellung des Nichtbestehens des Freizügigkeitsrechts die Einleitung eines Strafverfahrens oder eine strafgerichtliche Verurteilung voraus.

Das Entstehen eines Daueraufenthaltsrechts nach § 4a Abs. 1 FreizügG/EU setzt einen fünfjährigen, auf Unionsrecht beruhenden rechtmäßigen Aufenthalt voraus, wobei neben dem tatsächlichen Aufenthalt insoweit das Bestehen einer materiellen Freizügigkeitsberechtigung entscheidend ist.


VG Ansbach, 08.07.2025 - Az: AN 11 K 21.01656

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard
Kompetent, schnell, zuverlässig, Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...
Antje , Karlsruhe