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Bei Scheinehe auf Kosten des Eheaufhebungsverfahrens vorbereiten!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Scheinehe eingegangen, so ist bereits bei Eheschließung davon auszugehen, daß das nach Ablauf des ehewidrigen Zwecks der Verbindung notwendige Eheaufhebungsverfahren mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind bei der Lebensgestaltung zu berücksichtigen. Der Betroffene muß daher im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren Rücklagen bilden.


OLG Rostock, 05.04.2007 - Az: 11 WF 59/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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