Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Ablehnung eines Asylantrags eines venezolanischen Staatsangehörigen als offensichtlich unbegründet

Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der (bislang) sehr weit gefasste Tatbestand des § 30 Abs. 1 AsylG (idF bis zum 26.2.2024) muss – wie auch die anderen Tatbestandsalternativen nach § 30 AsylG – aufgrund des Vorrangs des Europarechts europarechtskonform einschränkend dahingehend ausgelegt bzw. angewendet werden, dass auch ein Tatbestand nach Art. 31 Abs. 8 Asylverfahrens-RL erfüllt sein muss.

Das Gleiche gilt für § 30 Abs. 2 AsylG (idF bis zum 26.2.2024), wonach ein Asylantrag insbesondere dann als offensichtlich unbegründet einzustufen ist, wenn sich ein Ausländer nur aus wirtschaftlichen Gründen oder um einer allgemeinen Notlage zu entgehen, im Bundesgebiet aufhält.

Aus der schlechten politischen Lage und Sicherheitslage sowie der tiefgreifenden wirtschaftlichen und sozialen Krise mit angespannter humanitärer Lage ergibt sich für sich genommen keine allgemeine – mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bestehende – Verfolgungsgefahr.

Eine Gefahr iSv § 4 AsylG besteht für die Bevölkerung in Venezuela auch nicht allgemein und vor allem nicht landesweit.

Abschiebungsverbote bestehen auch nicht aufgrund der allgemeinen Lage in Venezuela.


VG Ansbach, 03.05.2024 - Az: AN 17 S 23.31690

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne

Verifizierter Mandant

Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!!
Sehr gut!!

Verifizierter Mandant