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Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Billigung einer Zwischenvereinbarung über den Elternumgang

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird in einem Verfahren zur elterlichen Sorge ein Umgangsvergleich geschlossen, so muss geklärt werden, ob dieser Vergleich eine einstweilige oder abschließende Einigung enthält.

Der Billigungsbeschluss eines solchen Vergleichs ist auch bei offenkundigen Fehlern nur anfechtbar, wenn der Vergleich nicht nur eine einstweilige Einigung enthält.

Bei einer anlässlich der Erörterung der einstweiligen Anordnung zur elterlichen Sorge zwischen den Eltern getroffenen „Zwischenvereinbarung“ über den Umgang des nichtbetreuenden Elternteils mit dem Kind handelt es sich um eine einstweilige Umgangsregelung.


OLG Nürnberg, 28.07.2023 - Az: 11 UF 543/23

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