Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.285 Anfragen

Aufhebung einer Bruchteilsgemeinschaft

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Halten mehrere, nicht vollständig auseinandergesetzte Erbengemeinschaften jeweils Bruchteile einer Bruchteilsgemeinschaft, so richten sich die Voraussetzungen für die Aufhebung der Gemeinschaft nicht nach den erbrechtlichen Auseinandersetzungsvorschriften, sondern nach den für die Bruchteilsgemeinschaft einschlägigen Regelungen.

Ein von den Bruchteilseigentümern im Rahmen eines sogenannten Familienvertrages vereinbartes Teilungsverbot für gemeinschaftliches Familienvermögen kann dem Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft dauerhaft entgegenstehen. Eine analoge Anwendung der 30-jährigen Höchstfrist des § 2044 Abs. 2 BGB kommt mangels Regelungslücke nicht in Betracht.

Bei der Beurteilung, ob ein zur Aufhebung der Gemeinschaft berechtigender wichtiger Grund im Sinne des § 749 Abs. 2 BGB vorliegt, sind im Rahmen der Abwägung neben den privaten Interessen der Parteien auch ein bestehendes öffentliches Interesse an der Wahrung der Gesamtheit – hier einer aus einer Vielzahl von historischen Gegenständen bestehenden Familiensammlung – zu berücksichtigen.


OLG Nürnberg, 28.02.2025 - Az: 1 U 2451/23 Erb

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.285 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain

Verifizierter Mandant