- Ausländerrecht
- Urteile
Bestehen einer Vaterschaft aufgrund eines Vaterschaftsanerkenntnisses
Ausländerrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im Geltungsbereich des Deutsch-Iranischen Niederlassungsübereinkommens bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten auch im Hinblick auf die Abstammung ihren heimischen Gesetzen unterworfen. Die gesetzliche Vaterschaftsvermutung des Art. 1158 iran. ZGB gilt deshalb nur, wenn der Vollzug des Geschlechtsverkehrs physisch und tatsächlich möglich ist. Sie greift nicht, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben war und im Empfängniszeitraum keine Möglichkeit des Geschlechtsverkehrs bestand (sog. „ungestörtes Alleinsein“).
Ein anerkannter Flüchtling mit iranischer Staatsangehörigkeit unterfällt dem Deutsch-Iranischen Niederlassungsübereinkommen nicht, weil sich sein Personalstatut nach dem vorrangigen Art. 12 Abs. 1 GFK richtet.
Das Bestehen einer
Vaterschaft aufgrund eines Vaterschaftsanerkenntnisses kann in einem Verfahren nach
§ 169 Nr. 1 FamFG geklärt werden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.655 Beratungsanfragen
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg
Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.
Lilli Rahm, 79111 Freiburg