Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.290 Anfragen

Bestehen einer Vaterschaft aufgrund eines Vaterschaftsanerkenntnisses

Ausländerrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im Geltungsbereich des Deutsch-Iranischen Niederlassungsübereinkommens bleiben die Angehörigen jedes der vertragsschließenden Staaten auch im Hinblick auf die Abstammung ihren heimischen Gesetzen unterworfen. Die gesetzliche Vaterschaftsvermutung des Art. 1158 iran. ZGB gilt deshalb nur, wenn der Vollzug des Geschlechtsverkehrs physisch und tatsächlich möglich ist. Sie greift nicht, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgehoben war und im Empfängniszeitraum keine Möglichkeit des Geschlechtsverkehrs bestand (sog. „ungestörtes Alleinsein“).

Ein anerkannter Flüchtling mit iranischer Staatsangehörigkeit unterfällt dem Deutsch-Iranischen Niederlassungsübereinkommen nicht, weil sich sein Personalstatut nach dem vorrangigen Art. 12 Abs. 1 GFK richtet.

Das Bestehen einer Vaterschaft aufgrund eines Vaterschaftsanerkenntnisses kann in einem Verfahren nach § 169 Nr. 1 FamFG geklärt werden.


OLG Nürnberg, 26.02.2025 - Az: 11 UF 626/23


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Die Beratung durch Herrn Dr. Voẞ war sehr kompetent und ausführlich. Auch der Zeitraum von der Schilderung . des Problems bis zur ...
Höbbel, Detlef , 75378 Bad Liebenzell
Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg