Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 393.380 Anfragen

Abänderung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung in einem Sorgerechtsverfahren

Familienrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Begehrt ein Elternteil die Änderung der durch gerichtlich gebilligten Vergleich festgelegten nahezu paritätischen Betreuungszeiten des Kindes, kann er dies nicht mit der Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts erreichen, sondern nur durch eine Abänderung der Umgangsregelung in einem umgangsrechtlichen Verfahren.

Hat ein Elternteil seine ursprünglichen Umzugspläne aufgegeben und verfolgt er kein zusätzliches, über die Beendigung der wechselweisen Betreuung hinausgehendes Rechtsschutzziel, ist ihm daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht allein zu übertragen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach § 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darf die elterliche Sorge nur dann einem Elternteil allein zugewiesen werden, wenn die Voraussetzungen der Ausübung der gemeinsamen Sorge fehlen.

Damit ist sichergestellt, dass sich die Wahrnehmung des Elternrechts am Kindeswohl ausrichtet und die Rechte des Kindes Beachtung finden. Die Alleinsorge ist daher anzuordnen, wenn die gemeinsame elterliche Sorge aus Kindeswohlgründen ausscheidet, also dem Kindeswohl widerspricht. Die gemeinsame elterliche Sorge ist daher nicht anzuordnen, wenn eine schwerwiegende und nachhaltige Störung auf der Kommunikationsebene der Eltern vorliegt, die befürchten lässt, dass den Eltern eine gemeinsame Entscheidungsfindung nicht möglich sein wird und das Kind folglich erheblich belastet würde, würde man die Eltern zwingen, die Sorge gemeinsam zu tragen.

Maßgeblich ist, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit der Eltern bei einer Gesamtbeurteilung der Verhältnisse auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird. Notwendig ist hierfür die Einschätzung im Einzelfall, ob der Elternkonflikt so nachhaltig und so tiefgreifend ist, dass gemeinsame, dem Kindeswohl dienliche Entscheidungen der Eltern in den wesentlichen Belangen der elterlichen Sorge auch für die Zukunft nicht gewährleistet sind.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.380 Beratungsanfragen

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.

Verifizierter Mandant

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...

Verifizierter Mandant