Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.008 Anfragen

Sozialhilfe: Kostenersatz durch Erben gemäß § 102 SGB XII

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Will ein Sozialhilfeträger im Rahmen des Kostenersatzes durch Erben gemäß § 102 SGB XII einen von mehreren Miterben als Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, muss die Auswahl im Rahmen einer Ermessensentscheidung erfolgen. Eine Ermessensreduzierung auf Null folgt nicht schon daraus, dass einer der Miterben Betreuer des verstorbenen Leistungsberechtigten war.

Hierzu führte das Gericht aus:

Gemäß § 102 Abs. 1 Satz 1 SGB XII ist u.a. der Erbe der leistungsberechtigten Person - von hier nicht greifenden Ausnahmen abgesehen - zum Ersatz der Kosten der Sozialhilfe verpflichtet.

Der Kläger ist neben drei weiteren Geschwistern Erbe (vgl. §§ 1922 ff. BGB) der Leistungsberechtigten zu jeweils einem Viertel, wie es der gemeinschaftliche Erbschein vom 25. November 2016 ausweist (vgl. § 2365 BGB).

Die Erben haften für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 2058 BGB als Gesamtschuldner, mit der Folge, dass die ganze Leistung - hier der Kostenersatz - und nicht nur der dem Erbteil entsprechende Anteil von jedem der Gesamtschuldner in Teilen oder in voller Höhe verlangt werden kann (vgl. § 421 BGB). Die Auswahl des in Anspruch zu nehmenden Gesamtschuldners steht dabei zivilrechtlich im Belieben des Gläubigers, welches seine Grenzen erst in denen des Rechtsmissbrauchs findet.

Dieses Wahlrecht ist im öffentlichen Recht insoweit allgemein eingeschränkt, als an die Stelle des „freien Beliebens“ ein pflichtgemäßes Ermessen bei der Auswahl des Gesamtschuldners tritt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Zuerst war ich schon skeptisch, aber der Kontakt war professionell. Die Beantwortung meine Fragen sehr zügig, obwohl es Wochenende war, perfekt. Ich ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant