Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.581 Anfragen

AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2025

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht Januar 2025

ISSN: 1511-8983

Unser Newsletter informiert Sie monatlich über die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht und geht detailliert auf besonders interessante Thematiken ein.

Hinweis: Einige Inhalte des Newsletters können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Premium-Zugang vollständig aufrufen. Mehr Informationen zu diesem Angebot und zu den Bestellmöglichkeiten finden Sie hier: AnwaltOnline Premium

➠ Newsletter kostenlos abonnieren

Rechtsberatung von AnwaltOnline

Wir helfen Ihnen bei der Lösung Ihres Rechtsproblems

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie per:

Email
- ✆ Telefon - ✆ WhatsApp - 💻 Video

Und sollte sich ein Problem nicht mit einer Beratung lösen lassen, stehen Ihnen unsere Partneranwälte natürlich auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung und zwar i.d.R. bundesweit. Und wie können wir Ihnen helfen?

Interessante Urteile

Kindesanhörung im Sorgerechtsverfahren

Kraft Gesetzes ausgeschlossen ist ein Richter gemäß (§ 6 Abs. 1 Satz 1 FamFG i.V.m. § 41 Nr. 6 ZPO) nur, wenn er am Erlass der angefochtenen Entscheidung als solcher mitgewirkt hat. Auf seine Mitwirkung am vorausgegangenen Verfahren bzw. einer anderen (zumindest verfahrensleitenden) Entscheidung in einer früheren Phase desselben Verfahrens ...


Weiterlesen

Ausschluss des Umgangsrechts wegen Kindeswohlgefährdung

Ist in einem Umgangsverfahren, insbesondere wegen des entgegenstehenden Kindeswillens, der Umgang mit einem Elternteil zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung längerfristig auszuschließen, scheidet in dem betreffenden Zeitraum auch die gerichtliche Anordnung von im Wege der Vollstreckung ...


Weiterlesen

Ruhen der elterlichen Sorge statt Entzug der elterlichen Sorge?

Kann dem dringenden Handlungsbedarf auch mit dem Feststellen des Ruhens der elterlichen Sorge gemäß § 1674 Abs. 1 BGB und der Einrichtung einer Vormundschaft gemäß § 1773 Abs. 1 BGB Genüge getan werden, stellt dies im Vergleich zum Entzug der elterlichen Sorge das mildere Mittel dar. ...


Weiterlesen

Vergütungsanspruch eines berufsmäßigen Umgangspflegers

Die Vergütung sowie der Anspruch auf Aufwendungsersatz für die vom Umgangspfleger berufsmäßig geführte Umgangspflegschaft richtet sich nach §§ 1684 Abs. 3 S. 6 BGB, 277 FamFG, 3 VBVG, 1835 Abs. 1 BGB a.F. Die Vergütung erfolgt für jede Stunde der für die Führung der Vormundschaft aufgewandten und erforderlichen Zeit. Dabei ist der Umgangspfleger ...


Weiterlesen

Weitere Urteile zum Familienrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Professionelle Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:

Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

Unterhalt anwaltlich berechnen lassen - auf Wunsch auch mit anschließender telefonischer Besprechung

Das Thema des Monats

Sylter Testament: Die bessere Alternative zum Berliner Testament?

Das Sylter Testament als Sonderform des Ehegattentestaments ist speziell bei großen Vermögenswerten eine Möglichkeit, Vermögenswerte steueroptimiert und gezielt zu übertragen. Hierzu wurde im Prinzip das Berliner Testament angepasst. Beim Berliner Testament setzen sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben ein; die Kinder werden also beim Tod des Erstverstorbenen nicht bedacht, so dass zunächst überlebende Ehegatte alles erhält. Erst, wenn auch der zweite Ehegatte stirbt, geht das Vermögen (mehr oder weniger ungeschmälert) auf die Kinder über. Da es sich um zwei Erbfälle handelt, fällt auch die Erbschaftssteuer zweimal an.

Das Sylter Testament ist in der Regel dann vorteilhaft, wenn der überlebende Partner bereits finanziell abgesichert ist.

Wie funktioniert das Sylter Testament?

Der entscheidende Unterschied zum Berliner Testament liegt darin, dass das Vermögen des Erstversterbenden zumindest teilweise nicht zweimal besteuert wird und der überlebende Partner zudem in hohem Maße abgesichert wird. Jeder Partner kann beispielsweise direkt die Kinder (oder andere Begünstigte) als Erben einsetzen und gleichzeitig den Partner finanziell absichern. In der Folge kann der Nachlass flexibler gestaltet und zudem der überlebende Partner besser vor Pflichtteilsansprüchen geschützt werden.

Es ist zudem möglich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der das Erbe der Kinder verwaltet, bis diese ein bestimmtes Alter erreicht haben.

Wie optimiert das Sylter Testament die Steuerlast?

Der Kniff beim Sylter Testament ist, dass der überlebende Partner nicht das gesamte Vermögen erhält. Das Erbe wird so aufgeteilt, dass die steuerlichen Freibeträge für Ehepartner (derzeitig 500.000 € zzgl. Versorgungsfreibetrag von max. 256.000 €) und Kinder (derzeitig 400.000 €) maximiert werden. Beim Berliner Testament werden nämlich die Freibeträge der Kinder beim Tod des Erstversterbenden nicht genutzt und verfallen somit.

Durch die Berücksichtigung der Kinder bereits beim ersten Erbfall können die Erbschaftsteuerfreibeträge sowohl des ersten als auch des zweiten Elternteils in vollem Umfang genutzt werden, was die Steuerlast erheblich reduzieren kann.

Im Rahmen der Optimierung ist es auch möglich, ...


Weiterlesen

Scheidung über AnwaltOnline

Wir übernehmen die Regelung aller mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Fragen.

Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.

Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.

Die Prüfung Ihres Falles und die Erstellung eines Angebotes sind kostenlos!

Immer aktuell

Abonnieren Sie unsere RSS-Feeds:

Alle Inhalte

Natürlich können Sie auch für jedes Rechtsgebiet bei uns einen individuellen Feed abonnieren - z.B:

Arbeitsrecht - Betreuungsrecht - Familienrecht - Mietrecht - Reiserecht - Verkehrsrecht

Haftungsausschluss

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Markeninhabers.

Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant