AnwaltOnline - Familienrecht Dezember 2019
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Ferienumgangsrecht wegen Elternkonflikt verkürzen?
Bei der kindeswohldienlichen Ausgestaltung des Umgangsrechts (§ 1684 Abs. 3, 1697a BGB) muss sich das Familiengericht in erster Linie an den individuellen Bedürfnissen des umgangsberechtigten Kindes orientieren.
Ziele, die sich nur mittelbar positiv auf das Kindeswohl auswirken (z.B. die Eindämmung des Elternkonflikts), sind primär mit Maßnahmen der Jugendhilfe (SGB VIII) oder mit Auflagen zu verfolgen und ...
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Kann ein Frau-zu-Mann-Transsexueller eine Vaterschaft anerkennen?
Die Vaterschaftserklärung eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen ist unwirksam, wenn das Kind vor der Eintragung des männlichen Geschlechts des Transsexuellen geboren wurde. In diesem Fall kann der Transsexuelle nicht rechtlicher Vater des Kindes gem. § 1592 Nr. 2 BGB werden, da es ihm am Status als Mann fehlte.
Eine Vaterschaftserklärung gem. § 1592 Nr. 2 BGB wirkt ...
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Unverhältnismäßigkeit der Auflösung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Der Antrag der Kindesmutter, ihr die alleinige elterliche Sorge - jenseits des Aufenthaltsbestimmungsrechts - zu übertragen kann unbegründet, wenn bereits eine Vollmacht zur Ausübung des Sorgerechts vorliegt und keine Anhaltpunkte dafür ersichtlich sind, dass der Vollmachtgeber diese (zeitnah) widerrufen möchte.
Eine Übertragung des Sorgerechts auf die Kindesmutter allein wäre unmittelbar grundrechtsrelevant, da damit automatisch ein Eingriff in das ...
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Elternunterhalt: Unbillige Härte kann einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen
Gemäß § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Unterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Nach ständiger Rechtsprechung des Senats wird der Unterhaltsbedarf des pflegebedürftigen Elternteils grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim bestimmt und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten.
Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, so beschränkt sich sein angemessener Lebensbedarf auf das Existenzminimum und ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Wie lassen sich Schwierigkeiten bei der Auseinandersetzung einer Lebensgemeinschaft vermeiden?
Dies ist wichtiger als der Abschluss eines Ehevertrags vor der Eheschließung, da dort die gesetzlichen Bestimmungen eine i.a. faire und die Mehrzahl der Fälle abdeckende Regelung enthalten.
Denn anders als bei einer Heirat und anschließender Scheidung ist die Rechtslage bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht so klar geregelt.
Die Fragen des Unterhalts sind zwar auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar, nicht aber die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens (Näheres hierzu: Lebensgemeinschaft und die Vermögensverteilung).
Je detaillierter die Partner Regelungen vertraglich vereinbaren, desto weniger Schwierigkeiten sind für den hoffentlich nicht eintreffenden Fall der Trennung zu erwarten. Welche Bereiche Gegenstand eines Partnerschaftsvertrags sein sollten, haben wir ausführlich in unserem Beitrag „Nicht eheliche Gemeinschaft - sollte man das vertraglich regeln?“ dargestellt.
Über diese Regelungen hinaus gibt es aber noch einige Punkte, die die Beteiligten beachten sollten.
Dienstleistungen im Haushalt
Sofern ein Partner im Haushalt des anderen Partners Dienstleistungen erbringt, da er z.B. die Hausarbeit durchführt, so erfolgt dies im privaten ...
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Scheidung über AnwaltOnline
Damit Ihre Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) mit unserer Unterstützung geschieden (bzw. aufgelöst) werden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben; ein deutsches Familiengericht muss zuständig sein - dies ist fast immer der Fall.
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