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Wie lassen sich Schwierigkeiten bei der Auseinandersetzung einer Lebensgemeinschaft vermeiden?
Familienrecht
Bei der Aufnahme einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft ist den Partnern der Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten während des Bestehens und vor allem für den Fall einer etwaigen Beendigung dringend anzuraten. Dies ist wichtiger als der Abschluss eines Ehevertrags vor der Eheschließung, da dort die gesetzlichen Bestimmungen eine i.a. faire und die Mehrzahl der Fälle abdeckende Regelung enthalten.
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Andreas Mandt, Dormagen
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