Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.885 Anfragen

Widerrufsbelehrung und Impressum nur per Link

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Hinweis auf das Impressum und die Widerrufsbelehrung bei eBay mittels eines Links auf die „Mich“-Seite ist ausreichend und nicht wettbewerbswidrig.

Im vorliegenden Fall hatte ein gewerblicher Verkäufer nicht unmittelbar auf der Seite mit der Versteigerung Widerrufsbelehrung und Impressum vermerkt, sondern nur einen Link auf eine externe Seite gesetzt.

Entscheidend war hierbei, daß die Pflichtangaben jeweils mittels Verlinkung zugänglich gemacht wurden und ohne weiteres erkennbar waren. Dies dient eher der Übersichtlichkeit, Klarheit und leichten Erkennbarkeit.

Anmerkung: Die Entscheidung steht im Widerspruch u.a. zu OLG Hamm, 14.04.2005 - Az: 4 U 2/05, daher sollte zur Sicherheit die direkte Einstellung der Pflichtangaben auf der Seite gewählt werden.


LG Traunstein, 18.05.2005 - Az: 1 HK 5016/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Danke, schnelle Bearbeitung
Jürgen Schwemmhuber, Landshut