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Handel im geschäftlichen Verkehr bei Internetauktion

eBay-Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nimmt die Teilnahme an Internetauktionen einen Umfang an, der beispielsweise ähnlich hoch wie beim Anbieten von Waren auf einem Trödelmarkt liegt, so ist die Teilnahme ein Handeln im geschäftlichen Verkehr.


LG Berlin, 09.11.2001 - Az: 103 O 149/01


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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